Die Kanzlei HGZH berät und vertritt Privatpersonen und Unternehmen in Wirtschafts-, Arbeits-, Familien- und Erbrecht — persönlich, klar und konsequent.
Vier Partner, vier Schwerpunkte — eine gemeinsame Kanzlei.
Gesellschaftsrecht, Vertragsgestaltung und Beratung bei Unternehmensnachfolge und Transaktionen.
Kündigungsschutz, Aufhebungsverträge und Vertretung vor den Arbeitsgerichten — für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Eheverträge mit dem Blick für tragfähige Lösungen.
Testamentsgestaltung, Erbauseinandersetzung und Vertretung in Nachlassstreitigkeiten.
„Wir vertreten Interessen — nicht Prinzipien um ihrer selbst willen.“Leitsatz der Kanzlei HGZH
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